Kosten für eine Funktions- und Schienentherapie
Die Kosten für eine Funktions- und Schienentherapie sind abhängig vom Schweregrad der Funktionsstörung und der Anzahl der beschwerdeauslösenden Faktoren. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die zahnärztlichen Kosten für die Funktions- und Schienentherapie nur zum Teil. Die manuelle und die instrumentelle Funktionsanalyse, ohne wir keine zielgerichtete Therapie durchführen können, sind leider kein Bestandteil der kassenärztlichen Versorgung.
Privatversicherer hingegen übernehmen die Kosten bei begründeter Therapie meist vollständig.
Vor Behandlungsbeginn bekommen Sie einen individuellen Kostenplan, der sich am Umfang der Funktionsstörung orientiert.